ADFC-Qualitätskriterien für fahrradfreundliche Campingplätze
Fahrradfreundliche Campingplätze müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Eine abgegrenzte Zeltfläche für Radfahrer und andere nichtmotorisierte Gäste, die nicht von Pkws oder Wohnwagen befahren werden kann
- Grasbewachsene Oberfläche zum Aufstellen der Zelte, die möglichst eben und waagerecht ist. Schotter, Feinkies oder Böden mit starker Verdichtung kommen für Zelter nicht in Frage
- Abstell- und Parkmöglichkeit an einem Anlehnbügel auf oder in der Nähe der Zeltwiese (in Sichtweite)
- Trockenmöglichkeit für Kleidung und Ausrüstung
- Keine zusätzliche Gebühr für die Aufnahme von Fahrrädern auf dem Zeltplatzgelände
- Aushang, Verleih oder Verkauf von regionalen Radwanderkarten und Radwanderführern, Bahn- und Busfahrplänen sowie Schiffs- und Fährangeboten
- Bereitstellung eines Fahrrad-Reparatursets mit den wichtigsten Werkzeugen für einfache Reparatur- und Wartungsarbeiten
- Information über Lage, Öffnungszeiten und Telefonnummern der nächsten Fahrradreparaturwerkstätten für größere Reparaturen
Zusätzliche Angebote für Campingplätze:
(mind. zwei Angebote müssen erfüllt sein)
- Eine überdachte Abstellanlage oder ein abschließbarer Raum stehen den Radwanderern zur Verfügung
- Angebot von Sitz- und Tischkombinationen auf der bereitgestellten Zeltfläche, nach Möglichkeit überdacht
- Den Campern stehen Kochgelegenheiten zur Verfügung
- Eine Einkaufsmöglichkeit zur Versorgung mit dem Nötigsten ist vorhanden
- Die Wege zum Zeltareal sind ausreichend beleuchtet
- Informationen über weitere fahrradfreundliche Campingplätze der Region
- Angebot von Mietzelten, Mietwohnwagen, Blockhütten, Bungalows o.ä.
- Hauseigenes Mietangebot an qualitativ guten Fahrrädern
- Angebot von Tagesradtouren in der näheren und weiteren Umgebung Ihres Betriebes sowie Bereitstellen von weiterem Informationsmaterial über die Region
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