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ADFC-Kriterien für fahrradfreundliche Campingplätze

Mindestanforderungen

  • Eine abgegrenzte Zeltfläche für Radfahrer und andere nichtmotorisierte Gäste, die nicht von Pkws oder Wohnwagen befahren werden kann
  • Grasbewachsene Oberfläche zum Aufstellen der Zelte, die möglichst eben und waagerecht ist. Schotter, Feinkies oder Böden mit starker Verdichtung kommen für Zelter nicht in Frage
  • Abstell- und Parkmöglichkeit an einem Anlehnbügel auf oder in der Nähe der Zeltwiese (in Sichtweite)
  • Trockenmöglichkeit für Kleidung und Ausrüstung
  • Keine zusätzliche Gebühr für die Aufnahme von Fahrrädern auf dem Zeltplatzgelände
  • Aushang, Verleih oder Verkauf von regionalen Radwanderkarten und Radwanderführern, Bahn- und Busfahrplänen sowie Schiffs- und Fährangeboten
  • Bereitstellung eines Fahrrad-Reparatursets mit den wichtigsten Werkzeugen für einfache Reparatur- und Wartungsarbeiten
  • Information über Lage, Öffnungszeiten und Telefonnummern der nächsten Fahrradreparaturwerkstätten für größere Reparaturen

Zusätzliche Angebote für Campingplätze

  • Eine überdachte Abstellanlage oder ein abschließbarer Raum stehen den Radwanderern zur Verfügung
  • Angebot von Sitz- und Tischkombinationen auf der bereitgestellten Zeltfläche, nach Möglichkeit überdacht
  • Den Campern stehen Kochgelegenheiten zur Verfügung
  • Eine Einkaufsmöglichkeit zur Versorgung mit dem Nötigsten ist vorhanden
  • Die Wege zum Zeltareal sind ausreichend beleuchtet
  • Informationen über weitere fahrradfreundliche Campingplätze der Region
  • Angebot von Mietzelten, Mietwohnwagen, Blockhütten, Bungalows o.ä.
  • Hauseigenes Mietangebot an qualitativ guten Fahrrädern
  • Angebot von Tagesradtouren in der näheren und weiteren Umgebung Ihres Betriebes sowie Bereitstellen von weiterem Informationsmaterial über die Region