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ADFC-Kriterien für fahrradfreundliche Beherbergungsbetriebe

Mindestanforderungen

  • Aufnahme von radfahrenden Gästen auch für nur eine Nacht
  • Abschließbarer Raum zur unentgeltlichen Aufbewahrung der Fahrräder über Nacht (möglichst ebenerdig, z.B. Garage)
  • Trockenmöglichkeit für Kleidung und Ausrüstung (z.B. Trockenraum, Heizungskeller, Boden, Trockner etc.)
  • Angebot eines reichhaltigen (vitamin- und kohlehydratreichen) Frühstücks oder einer Kochgelegenheit
  • Aushang, Verleih oder Verkauf von regionalen Radwanderkarten und Radwanderführern, Bahn- und Busfahrplänen sowie Schiffs- und Fährangeboten
  • Bereitstellung eines Fahrrad-Reparatursets mit den wichtigsten Werkzeugen für einfache Reparatur- und Wartungsarbeiten
  • Information über Lage, Öffnungszeiten und Telefonnummern der nächsten Fahrradreparaturwerkstätten für größere Reparaturen

Zusätzliche Angebote für Beherbergungsbetriebe

  • Beratung bei der Anmeldung hinsichtlich einer umweltfreundlichen An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (insbesondere zur Fahrradmitnahme)
  • Hol- und Bringdienst für radelnde Gäste
  • Hauseigenes Mietangebot von qualitativ guten Fahrrädern
  • Angebot von ausgearbeiteten Tagesradtouren
  • Gepäcktransfer von der letzten und/oder zur nächsten Unterkunft
  • Reservierungsservice für die nächste Übernachtung in fahrradfreundlichen Betrieben
  • Bereitstellung wichtiger Ersatzteile ggf. in Absprache mit der nächsten Werkstatt
  • Liste weiterer fahrradfreundlicher Betriebe in der Region
  • Lunchpaket zum Mitnehmen
  • Gästebuch für Radwanderer